Abrechnung

Hier finden Sie Informationen und Vorlagen zur Erstellung des Verwendungsnachweises Ihres inm-geförderten Projekts und eine Leitlinie zur Erstellung eines Honorarvertrages. Informationen für den Verwendungsnachweise für Projekte ab 2023 erfolgt in Kürze.

So Ihr Projekt von der inm gefördert ist, sind Sie verpflichtet, einen Verwendungsnachweis nach Abschluss Ihres Projekts fristgerecht einzureichen. Ein Verwendungsnachweis stellt den Projektablauf dar und weist nach, dass die beantragten Gelder wie geplant (lt. zuletzt bewilligtem Finanzierungsplan) eingesetzt wurden.

Da die inm zu 100%iger Prüfung der Ausgaben verpflichtet ist, MÜSSEN eingereichte Belege und Kontoauszüge im Verwendungsnachweis immer vollständig sein.

Verwendungsnachweis

Ein Verwendungsnachweise für Projekte bis 2022 bestehen aus:

  • (Download pdf) Sachbericht und Evaluationsbogen
  • (Download xls) Zahlenmäßigen Nachweis und Belegliste
    Der zahlenmäßige Nachweis (Gegenüberstellung der Ausgaben SOLL/IST) basiert auf dem zuletzt eingereichten und von der inm abgenommenen Finanzierungsplan.
  • Originalbelege: alle Honorarverträge, Rechnungen, Quittungen und Reisetickets im ORIGINAL mit entsprechenden Kontoauszügen sind gemäß der Belegliste und jeweiliger Frist sortiert auf Papier per Post an die inm zu versenden an:
    initiative neue musik berlin e.V.
    Littenstr. 10 
    10179 Berlin
  • ggfs. weitere Unterlagen wie Presseerzeugnisse, Programmhefte, Flyer, etc.
  • Den Fördernehmer*innen wird dringend empfohlen, vor Einreichung der Originalbelege von diesen eigene Kopien zu erstellen.

Leitlinien 

1. Ein Honorarvertrag muss beinhalten:

  • Datum
  • Vertragsnummer
  • Name und Adresse der Veranstalter
  • Name und Adresse des Künstlers
  • Steuernummer und zuständiges Finanzamt des Künstlers
  • Datum und Ort der Veranstaltung
  • Leistungsbeschreibung
  • Betrag des vereinbarten Honorars, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer oder Angabe zur Befreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) 

2. Eine Rechnung (zum Vertrag muss beinhalten):

  • Adresse des Künstlers
  • Datum
  • laufende Rechnungsnummer
  • Referenz zum Honorarvertrag (via Vertragsnummer oder -datum)
  • Steuernummer und das zuständige Finanzamt des Künstlers
  • Leistungsbeschreibung

bei Mehrwertsteuerpflicht:

  • Ausweis des Betrags zzgl. gesetzlicher MwSt. i.H.v. 7% oder 19%
  • die MwSt. muss gesondert ausgewiesen werden
  • bei Befreiung von der Mehrwertsteuer mit entsprechendem Passus, entweder:
  • nach § 19, Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit oder
  • nach § 4, Abs. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit

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