Finanzierung
Umfang der Förderung
Insgesamt stehen der inm jährlich ungefähr € 420.000,- aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur Verfügung. Es ist ratsam, das Gesamtfördervolumen bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Verteilung obliegt der Jury, jedoch wird die Höchstfördersumme von ca. € 20.000,- pro Projekt nur in Ausnahmen überschritten.
Kofinanzierung
Bei der Finanzierung können prinzipiell mehrere Fördergeber vorgesehen werden (z.B. HKF, Förderung durch Bezirksämter oder Musikfonds). Einige Förderprogramme der öffentlichen Hand sind jedoch nicht mit der inm-Förderung kompatibel. Dies gilt i.d.R. für alle Landesmittel des Landes Berlin, wie bspw. die Spartenoffene Förderung. Im Zweifelsfall bitte rechtzeitig vor Fristende mit der Geschäftsstelle zur Klärung Kontakt aufnehmen.
Anerkennung der Kosten
Als Kosten anerkannt werden:
- Probenphasen von Künstler*innen zur Erarbeitung und Einstudierung eines Programms / Repertoires im Rahmen einer Projektkonzeption, in deren Ergebnis eine öffentliche Präsentation steht.
- Projektbezogene Kompositionshonorare Produktion bzw. Herstellung von Ton- oder Bildträgern im Rahmen eines zur Förderung eingereichten Projekts, wenn diese zur Realisierung des Projekts erforderlich ist und eine kommerzielle Verwertung der Ton- oder Bildträger ausgeschlossen werden kann.
- Alle Veranstaltungskosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt anfallen wie z.B.: Werbungskosten (Entwurf, Herstellung und Vertrieb von Plakaten Handzetteln, Programmheften, Eintrittskarten oder andere Werbematerialien),
- Reisekosten nach Berlin sowie Übernachtungskosten in Berlin im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes,
- Technikkosten, Mieten (Räume, Instrumente, Equipment, Noten u.a.),
- GEMA-Gebühren und Künstlersozialkassenbeitrag (KSK) gemäß den anfallenden
- künstlerischen Honoraren, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen (»Ausländersteuer«).
Nicht anerkannt werden:
- Mieten für Büros, die über einen längeren Zeitraum angemietet werden,
- Grundgebühren für Fax, Telefon, Internet und Kontoführung, sowie Zeitschriftenabonnements.
- Versicherungsgebühren
- Repräsentations- und Bewirtungskosten dürfen aus den Zuwendungsmitteln nicht bestritten werden.
- Kosten für Taxibenutzung werden nur in schriftlich begründeten und belegten Ausnahmefällen anerkannt (es gelten die Richtlinien des jeweils aktuellen Merkblattes über die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten).
- Eine reine CD-Produktion oder Publikation wird nicht gefördert.
Hinweise zum Finanzierungsplan
Die Benutzung des von der inm vorgegebenen Finanzierungsplans im Online-Formular ist zwingend (siehe auch Downloads Vorlagen). Achten Sie bitte auf Stimmigkeit und Plausibilität des Finanzierungsplans. Eine detaillierte Aufschlüsselung von Einnahmen und Ausgaben erleichtert die Bewertung des Antrags.
- Benutzen Sie nur das im Antragssystem eingerichtete Formular.
- Zur Vorbereitung Ihres Antrags empfehlen wir, sich die Gliederung in der Arbeitshilfe Finanzierungsplan zur Hilfe zu nehmen.
- Ausgaben sollen sparsam, aber auch angemessen sein.
- Unangemessen niedrige Kostensätze erhöhen nicht die Chance auf Förderung.
- Eigenmittel werden nicht vorausgesetzt. Falls aber Eigenmittel angegeben werden, so sollten sie bereits gesichert sein, denn die Förderung setzt erst ein, wenn die angegebenen Eigenmittel verbraucht sind.
- Einnahmen z.B. aus Eintrittsgeldern sind in den Finanzierungsplan einzustellen. Seien Sie hier in Ihrer Schätzung möglichst realistisch, denn auch hier setzt die Förderung erst ein, wenn die eigenen und sonstigen Mittel verbraucht sind.
- Sollten also die Gesamteinnahmen nach Abschluss des Projekts höher liegen als geplant, werden Sie mit der Förderung verrechnet, d.h. die Förderung verringert sich entsprechend. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie gleichzeitig eine Ausgabenerhöhung hatten, da die Erhöhung von Ausgaben im Grundsatz nicht vorgesehen ist. Es ist also nicht vorteilhaft, wenn die Einnahmen zu knapp berechnet werden.
- Der Finanzierungsplan soll nur projektbezogene Ausgaben enthalten.