Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Ensembles und freie Gruppen mit Erstwohnsitz in Berlin sowie alle Institutionen mit ständigem Sitz in Berlin. Pro Antragsteller*in (natürliche oder juristische Personen) kann ein Projektantrag in einer Förderrunde eingereicht werden. 

Ausgenommen von der Förderung sind Künstler*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule immatrikuliert sind (auch mit dem Ziel der Promotion) oder welche an einer Hochschule als Professor*innen tätig sind.

Voraussetzungen:

  • Antragstellende (nat. Personen) haben ihren ersten Wohnsitz in Berlin.
  • Antragstellende (jur. Personen) sind in Berlin registriert, haben ihren ersten Sitz in Berlin.
  • Das beantragte Projekt findet in Berlin statt.
  • Der Antrag wurde in deutscher Sprache verfasst.
  • Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
  • Die Projekte sind zeitlich begrenzt, z.B. Konzerte oder mehrteilige Projekte.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.